München – Juni 2011. Auer Witte Thiel informieren: Erneut stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte der Vermieter. Leistet ein Mieter seine Mietzahlungen dauerhaft unregelmäßig, ist der Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, urteilte der BGH in einem aktuellen Fall. Gleichzeitig stellten die Richter klar, dass die Verjährungsfrist für die Rückzahlungsforderung bei einer unzulässig hohen Kaution ab dem Zeitpunkt der Zahlung beginnt. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über die aktuelle Entscheidung des BGH. Lesen Sie hier weiter...
München – Mai 2011. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 195/10) präzisiert die bestehende Regelung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Mieters und stärkt damit die Rechtsposition von Vermietern und Immobilieneigentümern. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München berichten über das aktuelle Urteil. Lesen Sie hier weiter...
München, im Februar 2010: Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Erfahrungen von Auer Witte Thiel bezüglich der Unterscheidung von Grundfläche und Wohnfläche im Mietvertrag. Das Urteil vom 21. Oktober 2009 (AZ: VIII ZR 244/08) besagt, dass der Begriff „Mietraumfläche“ in Verträgen nicht eindeutig zuzuordnen ist und daher zu Lasten des Vermieters geht. Auch die Erfahrung von Auer Witte Thiel zeigt, dass eine zu kleine Fläche zum Beispiel in Dachwohnungen den Mieter unter Umständen zur Minderung berechtigt. Auer Witte Thiel verfügt als Anwaltskanzlei für viele Wohnungsbauunternehmen und Hausverwaltungen über eine jahrzehntelange Erfahrung im Mietrecht. Lesen Sie hier weiter...
Neuere Artikel »