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Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof bestätigt Substantiierungspflicht bei Mängelrügen

15. Dezember 2011

München – Dezember 2011. Mit einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof die Substantiierungspflicht in Mietrechtsfragen und konkretisiert sie. Die Richter stellten fest, dass der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, Tatsachen vorzutragen, die seinen Standpunkt schlüssig und nachvollziehbar untermauern. Der Mieter genüge seiner Darlegungspflicht durch Schilderung des konkreten Sachmangels; die Darstellung von Einzelheiten sei nicht erforderlich. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel fassen das aktuelle Urteil des BGH zusammen. Auer Witte Thiel setzen damit ihre Berichterstattung über neue Entscheidungen im Mietrecht fort. Lesen Sie hier weiter...

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Veröffentlicht in Auer Witte Thiel