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Auer Witte Thiel: Renovierungslärm begründet nur in Einzelfällen Mietminderung

24. November 2011

München – November 2011. Das Oberlandesgericht Braunschweig begrenzt in einem aktuellen Urteil die Gewährleistungspflichten des Vermieters. Mietminderungen seien nur dann zulässig, wenn die Beeinträchtigung die Mietsache unmittelbar betrifft und der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses nicht mit Störungen hat rechnen können. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über das aktuelle Urteil (OLG Braunschweig, 1 U 68/10). Lesen Sie hier weiter...

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Veröffentlicht in Auer Witte Thiel